Nächste ZEFIS-Veranstaltung:
Vortrag
"Insolvenzrechtsreform in Deutschland und Österreich"
am Mi., 15. Februar 2012, in Trier
Herzlich
willkommen auf der
Web-Präsenz des ZEFIS!
Was ist das ZEFIS und was sind seine Aufgaben?
Das ZEFIS, also das Rheinland-pfälzische Zentrum für Insolvenzrecht und
Sanierungspraxis, ist im Oktober 2009 als gemeinsame wissenschaftliche
Einrichtung der Universität Trier und der Fachhochschulen Trier (Campus
Birkenfeld) und Koblenz (Rhein-Ahr-Campus Remagen) gegründet worden, übrigens
nicht nur als erste Gemeinschaftseinrichtung von Universitäten und
Fachhochschulen in Rheinland-Pfalz, sondern auch als erstes dem Insolvenz- und
Sanierungsrecht gewidmetes wissenschaftliches Forschungsinstitut in diesem Land.
Gegenstand dieser Kooperation ist zunächst die Bündelung der vorhandenen
Forschungsaktivitäten zur empirischen Aufarbeitung und unterstützenden
Begleitung der Rechtsentwicklung auf dem Gebiet des Insolvenz- und
Sanierungswesens. Sein zweites Standbein sieht das ZEFIS im Bereich des
Wissenstransfers zugunsten der betrieblichen und justiziellen Praxis, sowohl
durch Tagungen zu aktuellen Themen aus dem Bereich des Insolvenzrechts als auch
in Gestalt von Aus- und Fortbildungsveranstaltungen.
Wer sind die Mitwirkenden am ZEFIS?
Das ZEFIS wird derzeit von sechs Wissenschaftlern getragen:
Prof. Dr. Hugo Grote
und
Prof. Dr. Hans Haarmeyer
(beide FH Koblenz, Rhein-Ahr-Campus Remagen),
Prof. Dr. Hubert
Schmidt und
Prof.
Dr. Dr. Thomas B. Schmidt (beide
FH Trier, Umweltcampus Birkenfeld),
Prof. Dr. Diederich Eckardt
und
Prof. Dr.
Hans-Friedrich Müller (beide
Universität Trier). Das ZEFIS hat seinen Geschäftssitz an der
Universität Trier.
Womit hat sich das ZEFIS in den ersten beiden Jahren seines Bestehens konkret
befasst?
Schon weitgehend abgeschlossen ist ein größeres empirisches Projekt des ZEFIS,
bei dem sich eine Arbeitsgruppe unter Leitung von Prof. Haarmeyer mit der
Rechnungslegung der Insolvenzverwalter und deren Prüfung durch die
Insolvenzgerichte befasst hat (s. näher
hier). Hierfür wurden im Rahmen einer großangelegten
empirischen Studie im Bezirk des pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken alle
amtsgerichtlichen Insolvenzakten der Jahre 2007 und 2008 ausgewertet und auf
dieser Grundlage konkrete Verbesserungsvorschläge unterbreitet. Darüber hinaus
wurden zwei Tagungen zu aktuellen Themen aus dem Bereich des Insolvenzrechts
veranstaltet - zur aktuellen Insolvenzrechtsreform ("ESUG") im Februar 2011 in
Remagen und zu zivil- und strafrechtlichen Fragen der Insolvenzverschleppung im
November 2011 in Trier. Darüber hinaus gibt es weitere Projekte, die sich noch
im Planungsstadium befinden, so insbesondere zur Aus- und Fortbildung.
Inwiefern steht das Thema der Rechnungslegung mit der gegenwärtigen
Diskussion um Verbesserungsmöglichkeiten im Insolvenzrecht in Zusammenhang?
Das Thema "Rechnungslegung" hört sich vielleicht sehr technisch und verstaubt
an, bildet aber einen durchaus wichtigen Baustein auf dem Wege zu einer
professionalisierten Insolvenzabwicklung: Um Unregelmäßigkeiten bei der
Insolvenzabwicklung aufdecken zu können, vor allem aber um die Qualität der
Insolvenzverwaltung sinnvoll evaluieren und die Ergebnisse dieser Evaluation in
spätere Entscheidungen über die Bestellung zum Insolvenzverwalter einfließen
lassen zu können, ist es sehr wichtig, dass sowohl die Rechnungslegung des
Insolvenzverwalters als auch deren Kontrolle durch die Insolvenzgerichte
bestimmten Standards genügt. Formelle Standards gibt es in diesem Bereich aber
überhaupt noch nicht, und auch materiell liegt, wie die Studie ergeben hat, auf
beiden Seiten - bei den Insolvenzverwaltern wie auch bei den
Insolvenzgerichten - einiges im Argen. Die Ergebnisse der ZEFIS-Studie und die
Vorschläge der Arbeitsgruppe für die zu etablierenden formellen Standards und
die notwendigen Umsetzungsmaßnahmen wurden in der insolvenzrechtlichen
Fachpresse publiziert und so in den aktuellen bundesweiten Diskussionsprozess
eingespeist. Die Arbeitsgruppe ist hierüber aber auch mit dem Justizministerium
dieses Landes im Gespräch.
Warum ist ein verbessertes Insolvenzrecht wichtig?
Alle wichtigen Kennzahlen zeigen, dass die Insolvenzabwicklung bei weitem nicht
so gut funktioniert, wie das wünschenswert und notwendig wäre: Es werden die
Insolvenzverfahren viel zu spät eingeleitet (im Schnitt 9 Monate nach Eintritt
der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung), es werden viel zu wenig beantragte
Insolvenzverfahren überhaupt eröffnet (mehr als ein Drittel der Insolvenzanträge
wird mangels kostendeckender Masse abgewiesen), die Ausschüttungen an
ungesicherte Gläubiger sind viel zu niedrig (im Durchschnitt je nach der
Rechtsform des Unternehmensträgers mehr oder minder deutlich unter 10 %), und es
werden insgesamt viel zu wenig Unternehmen im Insolvenzverfahren saniert
(weniger als 15 %, meist durch Veräußerung an neue Investoren oder an
Wettbewerber, was wiederum von einer rechtzeitigen Verfahrenseinleitung
abschreckt). Diese Zahlen können nur als alarmierend bezeichnet werden.
Mehr als zehn Jahre nach Inkrafttreten der reformierten
Insolvenzordnung kann nicht mehr bestritten werden, dass sich die hieran
geknüpften Erwartungen nur zum kleineren Teil erfüllt haben.
Im Hinblick darauf, dass ein
funktionsgerechtes Unternehmensinsolvenzrecht zu den fundamentalen
institutionellen Rahmenbedingungen einer marktwirtschaftlichen Ordnung gehört,
muss hieran auf allen
Ebenen weitergearbeitet werden.
Kontakt:
ZEFIS, c/o
Prof. Dr. Diederich
Eckardt, Universität Trier, D-54286 Trier